Vereinsstatuten
Verein Mensch-Tier-Spirits-Helvetia
mit Sitz in 8873 Amden, Schweiz
Spendenbelege können der Steuererklärung beigelegt und in Abzug gebracht werden.
- Name und Sitz: Unter dem Namen Mensch-Tier-Spirits-Helvetia besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 8873 Amden, Schweiz
- Zweck: Der Verein bezweckt Tierschutz, Tierhilfe, Tierschutzaufklärung im In- und Ausland. Spendensammlungen für Tiere in Not.
- Mittel Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
- Passivmitglieder Sfr. 60.-, Euro 45.- Zweck: Spendengelder, Sachspenden. Patengelder und Legate in beliebiger Höhe. Mitgliederbeiträge sind keine Spende und sind somit nicht steuerabzugsberechtigt.
- Mitgliedschaft: Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, welche ein Interesse am Tierschutz, Tierhilfe, Tierschutzaufklärung im In- und Ausland. Spendensammlungen für Tiere in Not, hat.
Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person kann werden.
Aufnahmegesuche sind an die Präsidentin Martina Karl zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
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Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt: Bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung
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Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
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Organe des Vereins
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Die Organe eines Vereins sind:
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Die Generalversammlung
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Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
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Festsetzung und Änderung der Statuten
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Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
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Beschluss über das Jahresbudget
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Festsetzung des Mitgliederbeitrages
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Behandlung der Ausschlussrekurse
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Der Vorstand
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Die Revisoren
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Unterschrift
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Haftung
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Statutenänderung
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Auflösung des Vereins
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Inkrafttreten
1. die Generalversammlung
2. der Vorstand
3. die Rechnungsrevisoren
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich November/Dezember statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder [freiwählbare Zeitspanne, bspw. drei Wochen] zum voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen, nämlich der Präsidentin und Inhaberin des Vereins Martina Karl und Vorstand Alexander Karl Vorstand.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und hat nur Anspruch auf Spesen und barauslagen.
Die Generalversammlung wählt jährlich eine Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn [erforderliche Quote, bspw. drei Viertel der anwesenden Mitglieder] dem Änderungsvorschlag zustimmen.
Die Auflösung des Vereins kann mit erforderliche Quote, bspw. einfache/qualifizierte Mehrheit] beschlossen werden, wenn erforderliche Quote, bspw. drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an nur an eine gemeinnützige und steuerbefreite Institution mit Sitz in der Schweiz, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 17. September 2010 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Mensch-Tier-Spirits-Helvetia
Der 1. Vorsitzende: Martina Karl
Der Kassier und Protokollführer: Alexander Karl